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BGH Urteil v. - VI ZR 534/15

Gesetze: § 823 Abs 1 BGB, § 1004 BGB, § 185 StGB, § 199 StGB

Schmerzensgeld bei schwerer Persönlichkeitsrechtsverletzung: Schwere Beleidigung eines aus einer Rechtsanwalts- und Steuerberatergesellschaft ausscheidenden Sozius; Kompensation einer Erstbeleidigung; Ausschluss der Wiederholungsgefahr

Tatbestand

Der Kläger begehrt von den Beklagten Unterlassung von Äußerungen und Zahlung eines Schmerzensgeldes. Er war ab 2003 einer der Partner der Beklagten zu 1, einer Gesellschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern, der auch die Beklagten zu 2 bis 4 angehören. Nach erheblichen Auseinandersetzungen schied er spätestens im Sommer 2008 aus der Gesellschaft aus. Die Auseinandersetzungen zwischen ihm und der Beklagten zu 1 oder einzelnen anderen Partnern dauern an. Am Abend des 24. Dezember 2008 versandte der Kläger an X., einen der Seniorpartner der Beklagten zu 1, eine E-Mail folgenden Inhalts:

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2017:141117UVIZR534.15.0

Fundstelle(n):
NWB-Eilnachricht Nr. 19/2018 S. 1364
DAAAG-77837

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