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BAG Urteil v. - 9 AZR 152/17

Gesetze: Art 33 Abs 2 GG, Art 19 Abs 4 GG, § 839 Abs 3 BGB

Bewerbungsverfahrensanspruch - Schadensersatzanspruch des nicht berücksichtigten Bewerbers - Primärrechtsschutz gegen Abbruch eines Auswahlverfahrens

Leitsatz

Verlangt der nicht berücksichtigte Bewerber Schadensersatz wegen Abbruchs des Auswahlverfahrens, muss er zuvor die Fortführung des abgebrochenen Auswahlverfahrens im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes geltend gemacht haben, wenn ihm dies zumutbar und möglich war.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2017:121217.U.9AZR152.17.0

Fundstelle(n):
DB 2018 S. 6 Nr. 11
NJW 2018 S. 10 Nr. 15
NJW 2018 S. 1709 Nr. 23
ZIP 2018 S. 852 Nr. 17
JAAAG-77874

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