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BGH Urteil v. - IV ZR 385/16

Gesetze: § 5a VVG vom , § 199 Abs 1 BGB, § 812 Abs 1 S 1 Alt 1 BGB

Altvertrag über eine private Rentenversicherung nach dem sog. Policenmodell: Beginn der Verjährung für den Bereicherungsanspruch nach Widerspruch

Leitsatz

Der Beginn der Verjährungsfrist für einen Bereicherungsanspruch nach einem Widerspruch gemäß § 5a VVG in der Fassung vom war nicht wegen einer unsicheren und zweifelhaften Rechtslage hinausgeschoben.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2018:210218UIVZR385.16.0

Fundstelle(n):
NJW 2018 S. 1469 Nr. 20
WM 2018 S. 514 Nr. 11
ZIP 2018 S. 1699 Nr. 35
HAAAG-77879

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