(Gesetzliche Unfallversicherung - Übergangsrecht - Arbeitsunfall - anerkannte Unfallfolgen - weitere Unfallfolgen - Bindungswirkung - keine Rücknahme - sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Zugunstenverfahren gem § 44 SGB 10 - Anwendbarkeit - Möglichkeit eines fristgemäßen Widerspruchsverfahrens - komplexes regionales Schmerzsyndrom als weitere Gesundheitsstörung)
Leitsatz
Selbst wenn ein Unfallversicherungsträger eine Gesundheitsstörung möglicherweise zu Unrecht als Unfallfolge festgestellt hat, ist - wenn diese Feststellung nicht aufgehoben worden ist - auch die durch sie wesentlich verursachte weitere Gesundheitsstörung als Unfallfolge festzustellen.