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BSG Urteil v. - B 2 U 6/16 R

Gesetze: § 77 SGG, § 44 Abs 1 SGB 10, § 48 SGB 10, § 31 S 1 SGB 10, § 212 SGB 7, § 214 Abs 3 SGB 7, § 547 RVO, § 548 RVO, § 555 Abs 1 RVO

(Gesetzliche Unfallversicherung - Übergangsrecht - Arbeitsunfall - anerkannte Unfallfolgen - weitere Unfallfolgen - Bindungswirkung - keine Rücknahme - sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Zugunstenverfahren gem § 44 SGB 10 - Anwendbarkeit - Möglichkeit eines fristgemäßen Widerspruchsverfahrens - komplexes regionales Schmerzsyndrom als weitere Gesundheitsstörung)

Leitsatz

Selbst wenn ein Unfallversicherungsträger eine Gesundheitsstörung möglicherweise zu Unrecht als Unfallfolge festgestellt hat, ist - wenn diese Feststellung nicht aufgehoben worden ist - auch die durch sie wesentlich verursachte weitere Gesundheitsstörung als Unfallfolge festzustellen.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2017:261017UB2U616R0

Fundstelle(n):
SAAAG-77900

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