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BSG Urteil v. - B 2 U 1/15 R

Gesetze: § 150 Abs 3 S 1 Alt 2 SGB 7, § 28e Abs 3a S 1 Alt 1 SGB 4, § 116a SGB 4

(Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragshaftung gem § 150 Abs 3 SGB 7 - Nachunternehmerhaftung - Bauunternehmen - Überschreiten des Grenzwertes - Gesamtwert der Bauleistungen - Fremdvergabe an Nachunternehmen)

Leitsatz

Für das Überschreiten des Grenzwertes für die Nachunternehmerhaftung kommt es auf den Gesamtwert der Bauleistungen an, die das in Anspruch genommene Bauunternehmen bezogen auf die Erstellung des vom Bauherrn in Auftrag gegebenen Bauwerks an alle Nachunternehmen fremdvergeben hat.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2017:261017UB2U115R0

Fundstelle(n):
SAAAG-78052

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