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BVerfG Beschluss v. - 1 BvR 2120/16

Gesetze: Art 3 Abs 1 GG, § 249 Abs 2 S 1 BGB, § 511 Abs 4 S 1 Nr 1 Alt 3 ZPO

Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung des Willkürverbots (Art 3 Abs 1 GG) durch Nichtzulassung der zivilprozessualen Berufung, wenn zwar eine Divergenzzulassung (§ 511 Abs 4 S 1 Nr 1 Alt 3 ZPO) nahe gelegen hätte, jedoch die Nichtzulassung des Rechtsmittels nicht auf einer krassen Missdeutung der Zulassungsvoraussetzungen beruht - hier: Ersatzfähigkeit von Kosten für einen Kfz-Sachverständigen

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BVerfG:2018:rk20180214.1bvr212016

Fundstelle(n):
SAAAG-78292

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