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BSG Beschluss v. - B 6 KA 46/17 B

Gesetze: Art 3 Abs 1 GG, § 87 Abs 1 SGB 5, § 87 Abs 2 SGB 5, Kap 36 EBM-Ä 2008

Vertragsärztliche Versorgung - konservative belegärztliche Tätigkeit - geringe Anzahl von Gebührenordnungspositionen im Kapitel 36 des einheitlichen Bewertungsmaßstabes für ärztliche Leistungen (juris: EBM-Ä 2008) - keine Erweiterung des Leistungskatalogs oder Erstreckung der Zuschlagsregelung auf andere im Rahmen der Belegarzttätigkeit erbrachte Leistungen

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2018:240118BB6KA4617B0

Fundstelle(n):
MAAAG-78375

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