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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 14 K 3821/14

Gesetze: UStG § 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 3, UStG § 24 Abs. 2 Nr. 1, EGRL 112/2006 Art. 295

Durchschnittssatzbesteuerung für Dienstleistungen eines Landwirts im Bereich der Erntearbeiten für andere Landwirte

Leitsatz

1. Umsätze eines Landwirts aus dem Einsatz seines einzigen, auch im eigenen landwirtschaftlichen Betrieb eingesetzten Mähdreschers für Dienstleistungen an andere Landwirte unterliegen der Durchschnittssatzbesteuerung.

2. Auf das Verhältnis der für andere Landwirte gedroschenen Fläche zu der eigenen Fläche kommt es nicht an.

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Fundstelle(n):
EAAAG-78531

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