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BSG Urteil v. - B 8 SO 11/16 R

Gesetze: § 24 Abs 1 S 1 SGB 12, § 24 Abs 1 S 2 Nr 1 SGB 12, § 24 Abs 3 SGB 12, Art 1 Abs 1 GG, Art 20 Abs 1 GG

Sozialhilfe für Deutsche im Ausland - Leistungsausschluss - Ausnahme - Rechtsanspruch bei Vorliegen aller Tatbestandsvoraussetzungen - Unmöglichkeit einer Rückkehr ins Inland - Pflege und Erziehung eines Kindes - Rückkehrhindernis für das minderjährige Kind bei fehlendem Rückkehrwillen der sorgeberechtigten Eltern - außergewöhnliche Notlage - fehlende Mittel zur Sicherstellung der Teilhabe an einer angemessenen Schulbildung - Unabweisbarkeit von Sozialhilfeleistungen

Leitsatz

Minderjährigen Deutschen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, kann im Einzelfall Sozialhilfe zur Sicherstellung einer nach den dortigen Verhältnissen angemessenen Schulbildung gewährt werden.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2017:261017UB8SO1116R1

Fundstelle(n):
NJW 2018 S. 1774 Nr. 24
TAAAG-78685

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