Insolvenzforderung - Zahlung aus ERA-Anpassungsfonds
Leitsatz
Rechtsgeschäfte, die zur Abwicklung der bereits für den Schuldner begründeten Verpflichtungen erforderlich sind und die keine Mehrung der Masse bewirken, stellen grundsätzlich keine Handlungen des Insolvenzverwalters iSv. § 55 Abs 1 Nr 1 Alt 1 InsO dar und begründen daher grundsätzlich keine Masseverbindlichkeiten. Löst ein solches Rechtsgeschäft einen Anspruch aus, mit dem eine bereits vor Insolvenzeröffnung erbrachte Arbeitsleistung entgolten wird, liegt eine Insolvenzforderung iSv. § 38 InsO vor.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BAG:2018:250118.U.6AZR8.17.0
Fundstelle(n): BB 2018 S. 755 Nr. 13 DB 2018 S. 6 Nr. 12 ZIP 2018 S. 589 Nr. 12 OAAAG-78814