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BFH Beschluss v. - X B 60/17

Gesetze: GG Art. 103 Abs. 1; FGO § 76 Abs. 1; FGO § 76 Abs. 2; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; FGO § 119 Nr. 3; EStG § 7 Abs. 4 Satz 2;

Hinweise zur Schätzungsmethode

Leitsatz

1. NV: Das FG hat einen Hinweis zu erteilen, wenn die beabsichtigte Schätzungsmethode den bisher erörterten Schätzungsmöglichkeiten unähnlich ist oder die Einführung neuer Tatsachen mit sich bringt.

2. NV: Gerichtliche Hinweise sind im Lichte der konkreten Verfahrenslage zu interpretieren.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2018:B.190118.XB60.17.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2018 S. 530 Nr. 5
StuB-Bilanzreport Nr. 7/2018 S. 264
VAAAG-78868

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