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BFH Beschluss v. - IV R 37/15

Gesetze: FGO § 43; FGO § 48 Abs. 1 Nrn. 1 und 5; FGO § 57 Nr. 3; FGO § 60 Abs. 3 Satz 1; FGO § 110 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; AO § 30;

Begrenzung der Beiladung bei objektiver Klagehäufung

Leitsatz

NV: Bei Vorliegen einer objektiven Klagehäufung ist eine notwendige Beiladung auch für nur einen Teil der Klagegegenstände möglich. Das Steuergeheimnis darf dieser begrenzten Beiladung nicht entgegenstehen.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2018:B.130218.IVR37.15.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2018 S. 539 Nr. 5
CAAAG-78870

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