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BGH Urteil v. - VII ZR 253/16

Gesetze: § 256 Abs 1 ZPO, § 322 Abs 1 ZPO, § 197 Abs 1 Nr 3 BGB

Zulässigkeit einer erneuten Feststellungsklage nach rechtskräftig festgestellter Verpflichtung zum Ersatz künftig eintretender Schäden

Leitsatz

Ist die Verpflichtung zum Ersatz künftig eintretender Schäden rechtskräftig festgestellt, so steht die Sperrwirkung der materiellen Rechtskraft (ne bis in idem) der Zulässigkeit einer erneuten Feststellungsklage in unverjährter Zeit mit gleichem Streitgegenstand nicht entgegen, wenn Schäden noch nach Ablauf der 30-jährigen Verjährungsfrist eintreten können.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2018:220218UVIIZR253.16.0

Fundstelle(n):
NJW 2018 S. 2056 Nr. 28
WM 2018 S. 1282 Nr. 27
PAAAG-78925

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