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BGH Beschluss v. - IX ZR 179/17

Gesetze: § 185 Abs 1 S 1 GVG, § 137 Abs 4 ZPO, Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 1 GG

Gang der mündlichen Verhandlung: Pflicht zur Beiziehung eines Dolmetschers bei beabsichtigter persönlicher Äußerung einer der deutschen Sprache nicht mächtigen Partei

Leitsatz

Beabsichtigt eine nicht der deutschen Sprache mächtige Partei, in der mündlichen Verhandlung von dem Recht zur persönlichen Anhörung Gebrauch zu machen, hat das Gericht von Amts wegen einen Dolmetscher beizuziehen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2018:010318BIXZR179.17.0

Fundstelle(n):
NJW 2018 S. 10 Nr. 15
NJW-RR 2018 S. 506 Nr. 8
WM 2018 S. 2000 Nr. 42
IAAAG-79289

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