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Senatsverwaltung für Finanzen Berlin - III E 11-S 0320-1/2012-7

Steuererklärungsfristen für das Kalenderjahr 2017

Fristverlängerung/vorzeitige Anforderung für Steuererklärungen 2017

1. Steuererklärungsfristen für das Kalenderjahr 2017

Die gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder (außer Hessen und Rheinland Pfalz) vom über Steuererklärungsfristen 2017 (Datei öffnen) sind im Bundessteuerblatt 2018 I, S. 70, veröffentlicht.

2. Fristverlängerungen

2.1 Finanzämter für Körperschaften: Steuerlich nicht Vertretene

Die Frist kann wegen der späteren Bereitstellung der elektronischen Körperschaftsteuererklärung für den VZ 2017 im ELSTER-Onlineportal (voraussichtlich ) stillschweigend bis zum verlängert werden. Dies gilt für die KSt-Erklärungen (einschließlich der Erklärungen zu gesonderten Feststellungen von Besteuerungsgrundlagen, die in Zusammenhang mit der Körperschaftsteuerveranlagung durchzuführen sind, sowie für die Zerlegung der Körperschaftsteuer) und die damit zusammenhängenden USt- und GewSt-Erklärungen. Bei Abgabe der Erklärungen bis zu diesem Zeitpunkt werden keine nachteiligen Folgen gezogen und abgegebene Papiererklärungen nicht beanstandet.

Erinnerungsschreiben vor diesem Zeitpunkt erfolgen nicht.

2.2 Alle Finanzämter: Steuerlich Vertretene

Unverändert zu dem Verfah...

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