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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 15 K 2050/16 F EFG 2018 S. 635 Nr. 8

Gesetze: EStG a.F. (bis ) § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG a.F. (bis ) § 10 Abs. 2 Satz 2 Buchst. a EStG a.F. (bis ) § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 EStG a.F. (bis ) § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 3 EStG § 52 Abs. 28 Satz 5

Steuerpflicht von Zinsen aus einer vor dem abgeschlossenen Kapitallebensversicherung – Verwendung zur Sicherung einer Immobilienfinanzierung

Leitsatz

Für die Steuerfreiheit von Zinsen aus einer vor dem abgeschlossenen Kapitallebensversicherung, die der Sicherung eines zur Finanzierung eines Vermietungsobjekts aufgenommenen Darlehens dient, ist auch die Mitfinanzierung der Bereitstellungszinsen bei einer späteren Umschuldung des Darlehens in die Bagatellgrenze von 2.556 € überschreitender Höhe schädlich (§ 10 Abs. 2 Satz 2 Buchst. a EStG in der am geltenden Fassung; Abgrenzung zum , BStBl II 2014, 156, betr. Anschlussfinanzierung mit Disagiovereinbarung).

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BB 2018 S. 725 Nr. 13
EFG 2018 S. 635 Nr. 8
ErbStB 2020 S. 62 Nr. 2
UAAAG-79703

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