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BAG Urteil v. - 2 AZR 216/17

Gesetze: § 20 Abs 2 GVG, Art 25 GG, Art 100 Abs 2 GG, Art 1 Abs 1 Buchst g KonsÜbk Wien, Art 5 KonsÜbk Wien

Internationale Gerichtsbarkeit - Staatenimmunität - Verzicht

Leitsatz

Ein ausländischer Staat unterliegt in Bezug auf eine Kündigungsschutzklage nicht der deutschen Gerichtsbarkeit, wenn dem Arbeitnehmer nach dem Vertragsinhalt auch konsularische Tätigkeiten oblegen haben. Dies gilt grundsätzlich unabhängig davon, wie häufig oder in welchem zeitlichen Umfang der Arbeitnehmer solche Tätigkeiten tatsächlich ausgeübt hat.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2017:141217.U.2AZR216.17.0

Fundstelle(n):
BB 2018 S. 819 Nr. 15
DB 2018 S. 7 Nr. 14
NJW 2018 S. 1997 Nr. 27
RIW 2018 S. 307 Nr. 5
SAAAG-79747

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