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BAG Urteil v. - 8 AZR 458/16

Gesetze: § 11 Abs 4 S 1 ArbGG, § 137 Abs 4 ZPO, § 238 ZPO, § 519 ZPO

Benachteiligung iSd. AGG - Zulässigkeit der Berufung - Anforderungen an die Berufungsbegründung - Versäumung der Frist zur Begründung der Berufung - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Entscheidungskompetenz des Rechtsmittelgerichts

Tatbestand

Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte verpflichtet ist, an die Klägerin eine Entschädigung wegen eines Verstoßes gegen das Benachteiligungsverbot des AGG zu zahlen.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2017:231117.U.8AZR458.16.0

Fundstelle(n):
NJW 2018 S. 2219 Nr. 30
CAAAG-79748

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