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BAG Urteil v. - 3 AZR 359/16

Gesetze: § 30g Abs 2 S 2 BetrAVG, § 2 Abs 5 BetrAVG

Beitragsbezogene Leistungszusage - Anwartschaft

Leitsatz

Das von § 30g Abs. 2 Satz 2 BetrAVG geforderte Einvernehmen über die Anwendung von § 2 Abs. 5 BetrAVG auf vor dem erteilte Versorgungszusagen liegt auch vor, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren, dass sich die dem Arbeitnehmer zugesagten Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach einer - zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung bereits bestehenden - Versorgungsordnung richten, die eine Berechnung der unverfallbaren Anwartschaft nach § 2 Abs. 5 BetrAVG anordnet.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2018:230118.U.3AZR359.16.0

Fundstelle(n):
BB 2018 S. 819 Nr. 15
DB 2018 S. 7 Nr. 14
ZIP 2018 S. 1195 Nr. 24
JAAAG-79750

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