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BAG Urteil v. - 4 AZR 576/16

Gesetze: Entgeltgr 10 TV-L, § 242 BGB

Korrigierende Rückgruppierung - Vertrauensschutz

Leitsatz

Eine sog. korrigierende Rückgruppierung kann wegen eines Verstoßes gegen das Verbot widersprüchlichen Verhaltens ("venire contra factum proprium") auch dann iSv. § 242 BGB treuwidrig sein, wenn eine vorangegangene erneute Überprüfung der Eingruppierung - bei unveränderter Tätigkeit - zu einer Höhergruppierung geführt hatte.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2017:131217.U.4AZR576.16.0

Fundstelle(n):
BB 2018 S. 819 Nr. 15
DB 2018 S. 7 Nr. 14
NJW 2018 S. 10 Nr. 17
NJW 2018 S. 1501 Nr. 20
TAAAG-79751

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