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BGH Beschluss v. - V ZB 131/17

Gesetze: § 485 Abs 2 S 1 Nr 2 ZPO, § 485 Abs 2 S 2 ZPO, § 21 Abs 4 WoEigG, § 21 Abs 5 Nr 2 WoEigG

Wohnungseigentum: Durchführung eines gegen die übrigen Wohnungseigentümer gerichteten selbstständigen Beweisverfahrens über Mängel am Gemeinschaftseigentum ohne Beschlussfassung der Eigentümerversammlung

Leitsatz

Die Durchführung eines gegen die übrigen Wohnungseigentümer gerichteten selbstständigen Beweisverfahrens über Mängel am Gemeinschaftseigentum setzt nicht voraus, dass der antragstellende Wohnungseigentümer sich zuvor um eine Beschlussfassung der Eigentümerversammlung über die Einholung eines Sachverständigengutachtens zu den behaupteten Mängeln bemüht hat.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2018:140318BVZB131.17.0

Fundstelle(n):
NJW 2018 S. 1749 Nr. 24
NJW 2018 S. 8 Nr. 18
BAAAG-79757

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