Wohnungseigentum: Pflicht zur Erstellung der Jahresabrechnung nach Verwalterwechsel
Leitsatz
Die Pflicht zur Erstellung der Jahresabrechnung gemäß § 28 Abs. 3 WEG trifft den Verwalter, der im Zeitpunkt der Entstehung der Abrechnungspflicht Amtsinhaber ist. Scheidet der Verwalter im Laufe des Wirtschaftsjahres aus seinem Amt aus, schuldet er - vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung - die Jahresabrechnung für das abgelaufene Wirtschaftsjahr unabhängig davon, ob im Zeitpunkt seines Ausscheidens die Abrechnung bereits fällig war.
Tatbestand
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2018:160218UVZR89.17.0
Fundstelle(n): DStR 2018 S. 12 Nr. 18 NJW 2018 S. 1969 Nr. 27 NJW 2018 S. 8 Nr. 18 NWB-Eilnachricht Nr. 17/2018 S. 1207 OAAAG-79783