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BGH Urteil v. - V ZR 89/17

Gesetze: § 28 Abs 3 WoEigG, § 280 Abs 1 BGB, § 280 Abs 3 BGB, § 281 Abs 2 BGB

Wohnungseigentum: Pflicht zur Erstellung der Jahresabrechnung nach Verwalterwechsel

Leitsatz

Die Pflicht zur Erstellung der Jahresabrechnung gemäß § 28 Abs. 3 WEG trifft den Verwalter, der im Zeitpunkt der Entstehung der Abrechnungspflicht Amtsinhaber ist. Scheidet der Verwalter im Laufe des Wirtschaftsjahres aus seinem Amt aus, schuldet er - vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung - die Jahresabrechnung für das abgelaufene Wirtschaftsjahr unabhängig davon, ob im Zeitpunkt seines Ausscheidens die Abrechnung bereits fällig war.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2018:160218UVZR89.17.0

Fundstelle(n):
DStR 2018 S. 12 Nr. 18
NJW 2018 S. 1969 Nr. 27
NJW 2018 S. 8 Nr. 18
NWB-Eilnachricht Nr. 17/2018 S. 1207
OAAAG-79783

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