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LSG Bayern Urteil v. - L 7 AS 435/15

Leitsatz

Leitsatz:

Ein verspätetes Erscheinen zum Meldetermin führt nur dann zu keinem sanktionsbewehrten Meldeversäumnis, wenn der Meldezweck am selben Tag noch erreicht werden kann.

Fundstelle(n):
QAAAG-79927

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