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LSG Hamburg Urteil v. - L 4 AS 194/17

Die Kläger begehren vom Beklagten Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) für den Zeitraum vom 1. Februar 2012 bis zum 31. Juli 2012.

Fundstelle(n):
TAAAG-79939

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