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LSG Niedersachsen-Bremen Urteil v. - L 8 SO 293/15

Der Kläger begehrt als Rechtsnachfolger seiner am 20. August 2008 verstorbenen Ehefrau Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII (Grundsicherungsleistungen) für die Zeit von August 2006 bis zum Tod seiner Ehefrau.

Fundstelle(n):
TAAAG-79952

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