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LSG Rheinland-Pfalz Urteil v. - L 5 KR 251/17

Leitsatz

Leitsatz:

1. Hat die Krankenkasse dem Krankenhaus eine Aufwandspauschale gezahlt, obwohl deren Voraussetzungen nicht vorlagen, hat sie grundsätzlich einen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch gegen das Krankenhaus.

2. Der Erstattungsanspruch ist nur unter besonderen Voraussetzungen verwirkt.

Fundstelle(n):
CAAAG-79962

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