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BGH Urteil v. - IX ZR 115/17

Gesetze: § 10 Abs 1 S 1 RVG, § 10 Abs 2 RVG, § 34 Abs 1 RVG, Vorbem 2.3 Abs 3 RVG-VV, Nr 2300 RVG-VV

Rechtsanwaltsvergütung: Gebühr für die auf den Entwurf eines Testaments beschränkte Tätigkeit; Entwurf zwei abgestimmter Testamente; Anspruch des Rechtsanwalts auf die tatsächlich entstandene Vergütung bei inhaltlich falscher Berechnung seiner Vergütung

Leitsatz

1a. Die auftragsgemäß auf den Entwurf eines Testaments beschränkte Tätigkeit eines Rechtsanwalts ist als Beratung und nicht als Betreiben eines Geschäfts zu vergüten.

1b. Der auftragsgemäße Entwurf zweier abgestimmter Testamente ist keine die Geschäftsgebühr auslösende Mitwirkung bei der Gestaltung eines Vertrags.

2. Teilt der Rechtsanwalt dem Mandanten eine den gesetzlichen Anforderungen formal entsprechende, aber inhaltlich falsche Berechnung seiner Vergütung mit, kann er die tatsächlich entstandene Vergütung einfordern, soweit sie die berechnete Vergütung nicht übersteigt (Bestätigung von , NJW 2007, 2332).

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2018:220218UIXZR115.17.0

Fundstelle(n):
DStR 2018 S. 12 Nr. 18
ErbBstg 2018 S. 104 Nr. 5
ErbStB 2018 S. 377 Nr. 12
NJW 2018 S. 1479 Nr. 20
NJW 2018 S. 9 Nr. 18
NWB-Eilnachricht Nr. 16/2018 S. 1075
StuB-Bilanzreport Nr. 9/2018 S. 344
WM 2018 S. 1985 Nr. 42
LAAAG-79998

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