Testamentserrichtung: Konkludenter Widerruf einer früheren entgegenstehenden rechtsgeschäftlichen Erklärung; Erforderlichkeit eines gesonderten Erklärungsbewusstseins hinsichtlich des Widerrufs einer bestimmten Willenserklärung; Willenserklärung in einem in amtliche Verwahrung genommenen Testament
Leitsatz
1. Verfügt ein Erblasser in einem Testament umfassend über sein Vermögen, so kann dies jedenfalls dann als konkludenter Widerruf einer früheren entgegenstehenden rechtsgeschäftlichen Erklärung anzusehen sein, wenn der Erblasser sich von dieser Erklärung auch schon zu Lebzeiten jederzeit hätte einseitig lösen können.
2. Das Bewusstsein, in einem Testament die Verteilung des Vermögens umfassend zu regeln, schließt das Bewusstsein, dass damit etwaige entgegenstehende frühere Verfügungen widerrufen werden, mit ein. Ein gesondertes Erklärungsbewusstsein, das gezielt auf den Widerruf einer bestimmten Willenserklärung gerichtet ist, ist darüber hinaus nicht erforderlich.
3. Eine Willenserklärung in einem in amtliche Verwahrung genommenen Testament ist gegenüber jedem als abgegeben anzusehen, den es angeht, auch wenn er in dem Testament nicht bedacht ist.
Tatbestand
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2018:300118UXZR119.15.0
Fundstelle(n): ErbBstg 2018 S. 150 Nr. 6 ErbStB 2018 S. 331 Nr. 11 NJW 2018 S. 8 Nr. 17 NJW-RR 2018 S. 518 Nr. 9 NWB-Eilnachricht Nr. 18/2018 S. 1285 WM 2018 S. 832 Nr. 17 HAAAG-80000