Kontopfändung: Berücksichtigung des Pfändungsschutzes für Arbeitlosengeld II bei der Festsetzung des pfändungsfreien Betrags; Nachzahlungen für zurückliegende Zeiträume
Leitsatz
1. Bei der Festsetzung eines pfändungsfreien Betrags gemäß § 850k Abs. 4 ZPO ist auch der sich aus § 42 Abs. 4 SGB II (in der seit geltenden Fassung) ergebende Pfändungsschutz zu berücksichtigen.
2. Werden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch für zurückliegende Zeiträume nachgezahlt, sind bei der Bemessung des pfändungsfreien Betrages gemäß § 850k Abs. 4 ZPO die nachgezahlten Beträge den Leistungszeiträumen zuzurechnen, für die sie gezahlt werden (Fortführung von , MDR 2013, 57; vergleiche Beschluss vom , VII ZB 21/17).
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2018:240118BVIIZB27.17.0
Fundstelle(n): NJW 2018 S. 9 Nr. 17 NJW-RR 2018 S. 504 Nr. 8 WM 2018 S. 734 Nr. 15 RAAAG-80001