Gemeinnützigkeit einer Stiftung schweizerischen Rechts - Anforderungen an die Satzung
Leitsatz
1. NV: Zur Darlegung einer Rechtsverletzung i.S. des § 40 Abs. 2 FGO durch gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Körperschaftsteuer reicht es aus, dass der Kläger geltend macht, er sei gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer befreit und durch den Bescheid sei zu Unrecht seine persönliche Körperschaftsteuerpflicht bejaht worden.
2. NV: Eine Satzung, nach der der Zweck der Körperschaft darin besteht, „günstige Voraussetzungen für eine positive Entwicklung des Menschen in einer vom gesellschaftlichen Wandel geprägten Welt“ zu schaffen, beschreibt einen gemeinnützigen Zweck nicht hinreichend bestimmt.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BFH:2017:U.151117.IR39.15.0
Fundstelle(n): BB 2019 S. 227 Nr. 5 BFH/NV 2018 S. 611 Nr. 6 DStZ 2018 S. 329 Nr. 10 IStR 2018 S. 321 Nr. 8 IWB-Kurznachricht Nr. 8/2018 S. 290 EAAAG-80014