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BGH Beschluss v. - VI ZB 47/17

Gesetze: § 85 Abs 2 ZPO, § 233 ZPO, § 520 Abs 2 S 3 ZPO

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Erkundigungspflicht des Rechtsanwalts hinsichtlich der Bearbeitung seines ersten Antrags auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist

Leitsatz

Ein Rechtsanwalt darf regelmäßig erwarten, dass einem ersten Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist entsprochen wird, wenn er einen erheblichen Grund vorträgt. Demgemäß besteht keine Verpflichtung, sich innerhalb des Laufs der Berufungsbegründungsfrist beim Gericht zu erkundigen, ob der Verlängerungsantrag rechtzeitig eingegangen ist und ob ihm stattgegeben werde (Anschluss Senatsbeschluss vom , VI ZB 54/16, NJW-RR 2017, 1532 Rn. 12 mwN).

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2018:200218BVIZB47.17.0

Fundstelle(n):
NJW 2018 S. 9 Nr. 17
NJW-RR 2018 S. 569 Nr. 9
NAAAG-80183

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