Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BMF - IV C 6 - S 2140/13/10003 BStBl 2018 I S. 588

Ertragsteuerliche Behandlung von Sanierungsgewinnen;

Auswirkungen der , )

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder sind die Grundsätze der - (BStBl 2018 II S. 232) und - - (BStBl 2018 II S. 236) nicht über die entschiedenen Einzelfälle hinaus anzuwenden.

Begründung

Die Finanzverwaltung sieht sich an die mit (BStBl 2017 I S. 741) veröffentlichte Vertrauensschutzregelung im Umgang mit Altfällen (Schuldenerlass bis einschließlich ) durch den Willen des Gesetzgebers weiterhin gebunden. In der Begründung zum Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD zum Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen wird ausdrücklich auf diese Vertrauensschutzregelung Bezug genommen (vgl. BT-Drs. 18/12128, S. 33). Demnach ist für Schulderlasse bis (einschließlich) zum aus Vertrauensschutzgründen entsprechend dem o. g. BMF-Schreiben weiterhin nach dem (BStBl 2003 I S. 240, sog. Sanierungserlass) zu verfahren.

Der Deutsche Bundestag hat sich diesem Vorschlag angeschlossen und die Verfahrensweise der Verwaltung gebilligt, für Altfälle den Sanierungserlass weiterhin anzuwenden. Der Finanzausschuss des ...

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank