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BAG Urteil v. - 4 AZR 686/14

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Anwendung des Gehaltstarifvertrags für den Einzelhandel Nordrhein-Westfalen (GTV) auf ihr Arbeitsverhältnis sowie daraus resultierende Entgeltdifferenzansprüche der Klägerin für den Zeitraum von Mai bis Oktober 2013.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2017:251017.U.4AZR686.14.0

Fundstelle(n):
CAAAG-80233

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