(Energiewirtschaftsrechtliches Verwaltungsverfahren: Rechtmäßigkeit der Anordnung der Bundesnetzagentur über die monatliche vorläufige Abrechnung der Differenz zwischen allokierten und tatsächlich ausgespeisten Gasmengen auf der Grundlage der festgestellten Tagesdifferenzmengen - GaBi Gas 2.0))
Leitsatz
GaBi Gas 2.0
Die Anordnung, dass die monatliche vorläufige Abrechnung der Differenz zwischen allokierten und tatsächlich ausgespeisten Gasmengen auf der Grundlage der festgestellten Tagesdifferenzmengen zu erfolgen hat, ist durch die Ermächtigungsgrundlage in Art. 39 Abs. 4 und Art. 11 Abs. 4 der Verordnung (EU) Nr. 312/2014 gedeckt und auch im Übrigen rechtlich nicht zu beanstanden.