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BGH Beschluss v. - EnVR 55/16

Gesetze: Erwägungsgrund 6 EUV 312/2014, Erwägungsgrund 11 EUV 312/2014, Art 11 Abs 4 EUV 312/2014, Art 39 Abs 4 EUV 312/2014

(Energiewirtschaftsrechtliches Verwaltungsverfahren: Rechtmäßigkeit der Anordnung der Bundesnetzagentur über die monatliche vorläufige Abrechnung der Differenz zwischen allokierten und tatsächlich ausgespeisten Gasmengen auf der Grundlage der festgestellten Tagesdifferenzmengen - GaBi Gas 2.0))

Leitsatz

GaBi Gas 2.0

Die Anordnung, dass die monatliche vorläufige Abrechnung der Differenz zwischen allokierten und tatsächlich ausgespeisten Gasmengen auf der Grundlage der festgestellten Tagesdifferenzmengen zu erfolgen hat, ist durch die Ermächtigungsgrundlage in Art. 39 Abs. 4 und Art. 11 Abs. 4 der Verordnung (EU) Nr. 312/2014 gedeckt und auch im Übrigen rechtlich nicht zu beanstanden.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2018:270218BENVR55.16.0

Fundstelle(n):
AAAAG-80238

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