Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Aufteilung der Unterkunftskosten nach Kopfteilen - Leistungsversagung bzw -entziehung für das volljährige Kind als Mitglied der Bedarfs- bzw Haushaltsgemeinschaft aufgrund fehlender Mitwirkung
Leitsatz
Allein die Versagung von Leistungen für eine von mehreren in einer Wohnung lebenden Personen wegen deren fehlender Mitwirkung bei der Prüfung der Hilfebedürftigkeit rechtfertigt keine Abweichung vom Kopfteilprinzip zugunsten der anderen Personen.