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BAG Urteil v. - 9 AZR 854/16

Gesetze: § 1 TVG

Ausschlussfrist des § 16 Abs. 1 Satz 1 BBTV - Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses bei zwei aufeinander aufbauenden Berufsausbildungen

Tatbestand

Der Kläger begehrt für die Monate September 2012 bis August 2014 noch weitere Ausbildungsvergütung iHv. 3.943,67 Euro brutto und restliches Urlaubsgeld iHv. 44,77 Euro brutto.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2018:230118.U.9AZR854.16.0

Fundstelle(n):
XAAAG-80346

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