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BFH Beschluss v. - X B 44/17

Gesetze: GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2; GVG § 21e Abs. 1 Satz 1, Abs. 9; FGO § 4; FGO § 96 Abs. 2; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 2, Nr. 3; FGO § 119 Nr. 1, Nr. 6; FGO § 155; AO § 173 Abs. 1 Nr. 2; ZPO § 295;

Überprüfung der formellen Ordnungsmäßigkeit des Geschäftsverteilungsplans

Leitsatz

NV: Zur Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsverteilung muss nicht Einsicht in die Originalunterlagen gewährt werden. Es reicht die Möglichkeit zur Einsicht in die Abschriften aus, soweit keine konkreten Zweifel an der Richtigkeit dieser Dokumente vorgebracht worden sind.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2018:B.050318.XB44.17.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2018 S. 637 Nr. 6
QAAAG-80490

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