Wohnraummiete: Beschränkung der Kündigung wegen Eigenbedarfs bei Veräußerung des vermieteten Wohnraums an eine Personengesellschaft
Leitsatz
1. Die Kündigungsbeschränkung nach § 577a Abs. 1a Satz 1 BGB erfordert nicht, dass zusätzlich zu den im Tatbestand dieser Vorschrift genannten Voraussetzungen - hier die nach der Überlassung an den Mieter erfolgte Veräußerung des vermieteten Wohnraums an eine Personengesellschaft (§ 577a Abs. 1a Satz 1 Nr. 1 Alt. 1 BGB) - an dem vermieteten Wohnraum Wohnungseigentum begründet worden ist oder der Erwerber zumindest die Absicht hat, eine solche Wohnungsumwandlung vorzunehmen.
2. Diese Auslegung des § 577a Abs. 1a Satz 1 BGB verstößt weder gegen die verfassungsrechtlich geschützten Rechte des Vermieters gemäß Art. 3 Abs. 1 GG und Art. 14 GG noch gegen den verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.
Fundstelle(n): DNotZ 2018 S. 774 Nr. 10 DStR 2018 S. 14 Nr. 13 NJW 2018 S. 2187 Nr. 30 NWB-Eilnachricht Nr. 14/2018 S. 927 ZIP 2018 S. 26 Nr. 13 ZIP 2018 S. 876 Nr. 18 ZAAAG-80542