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BVerwG Urteil v. - 3 C 3/16

Gesetze: § 13 Abs 3 BerRehaG, § 22 Abs 1 Nr 6 Buchst c BerRehaG, § 1 Abs 1 AAÜG

Voraussetzungen für die hypothetische Einbeziehung politisch Verfolgter in ein Zusatzversorgungssystem der DDR

Leitsatz

In der DDR politisch Verfolgte können die Feststellung ihrer hypothetischen Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem der DDR (hier: AVItech) nach § 22 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. c BerRehaG nicht aufgrund einer fingierten Versorgungsanwartschaft nach § 1 AAÜG beanspruchen, wenn sie vor dem nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts maßgeblichen Stichtag () aus der DDR ausgereist sind.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BVerwG:2018:250118U3C3.16.0

Fundstelle(n):
WAAAG-80650

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