Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BGH Urteil v. - VIII ZR 189/17

Gesetze: § 242 BGB, § 259 Abs 1 BGB, § 273 Abs 1 BGB, § 274 Abs 1 BGB, § 556 Abs 3 S 1 BGB, § 556a Abs 1 BGB

Wohnraummiete: Umfang des Rechts des Mieters auf Einsichtnahme in die Belege der Betriebskostenabrechnung

Leitsatz

1. Ein Mieter kann im Rahmen der bei einer Betriebskostenabrechnung geschuldeten Belegvorlage vom Vermieter auch die Einsichtnahme in die von diesem erhobenen Einzelverbrauchsdaten anderer Nutzer eines gemeinsam versorgten Mietobjekts beanspruchen, um sich etwa Klarheit zu verschaffen, ob bei einer verbrauchsabhängigen Abrechnung der Gesamtverbrauchswert mit der Summe der Verbrauchsdaten der anderen Wohnungen übereinstimmt, ob deren Werte zutreffend sind oder ob sonst Bedenken gegen die Richtigkeit der Kostenverteilung bestehen. Der Darlegung eines besonderen Interesses an dieser Belegeinsicht bedarf es nicht.

2. Ein Mieter ist zur Leistung von Betriebskostennachzahlungen nicht verpflichtet, solange und soweit der Vermieter einem berechtigten Verlangen nach Belegvorlage nicht nachgekommen ist.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2018:070218UVIIIZR189.17.0

Fundstelle(n):
NJW 2018 S. 1599 Nr. 22
ZIP 2018 S. 17 Nr. 9
EAAAG-80695

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank