Werkvertrag: Platzierung einer elektronischen Werbeanzeige auf einer Internet-Seite; hinreichende Bestimmtheit des Vertragsinhalts – Werbeanzeige im Internet
Leitsatz
1. Ein Vertrag über die Platzierung einer elektronischen Werbeanzeige unter einer Domain ist rechtlich als Werkvertrag zu qualifizieren.
2. Vertragliche Regelungen, wie die Werbewirksamkeit der in Auftrag gegebenen Werbeanzeige im konkreten Fall erreicht werden kann, gehören - vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung der Vertragsparteien - nicht zum wesentlichen Inhalt eines Vertrags, der auf die Platzierung einer elektronischen Werbeanzeige unter einer konkret bezeichneten Domain gerichtet ist.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2018:220318UVIIZR71.17.0
Fundstelle(n): BB 2018 S. 897 Nr. 17 BB 2018 S. 976 Nr. 18 NJW-RR 2018 S. 687 Nr. 11 NWB-Eilnachricht Nr. 30/2018 S. 2169 WM 2018 S. 1284 Nr. 27 IAAAG-80698