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FG Köln Urteil v. - 1 K 2090/15 EFG 2018 S. 1073 Nr. 13

Gesetze: BGB § 267, AO § 47

Kindergeld

Erlöschen von Kindergeldansprüchen durch dreiseitigen Verrechnungsvertrag

Leitsatz

1) Durch Abschluss eines dreiseitigen Verrechnungsvertrags können Ansprüche auf Kindergeld in sog. Weiterleitungsfällen zum Erlöschen gebracht werden.

2) Bei einer aufgrund eines Verrechnungsvertrags vorgenommenen Umbuchung handelt es sich um eine Zahlung i.S. des § 267 BGB.

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Fundstelle(n):
EFG 2018 S. 1073 Nr. 13
GAAAG-80797

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