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BGH Urteil v. - VIII ZR 84/17

Gesetze: § 253 Abs 2 Nr 2 ZPO, § 366 Abs 2 BGB, § 367 Abs 1 BGB

Bestimmtheit des Klagebegehrens: Rückgriff auf die gesetzlichen Anrechnungsbestimmungen bei der Geltendmachung von Mietrückständen auf der Grundlage eines fortgeschriebenen Mietkontos

Leitsatz

Zur Anwendung des § 366 Abs. 2 BGB bei der Bestimmung des Klagebegehrens und bei der Begründetheit einer Zahlungsklage, wenn der Vermieter Mietrückstände auf der Grundlage eines (fortgeschriebenen) Mietkontos geltend macht, in das Bruttomieten eingestellt sind, und dabei erbrachte Zahlungen und erteilte Gutschriften nicht konkreten Einzelforderungen oder verselbständigten Bestandteilen hiervon (Nebenkostenvorauszahlungen) zuordnet (im Anschluss an ).

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2018:210318UVIIIZR84.17.0

Fundstelle(n):
NJW 2018 S. 3457 Nr. 47
RAAAG-81012

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