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Lohnsteuerliche Behandlung der Überlassung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs an Arbeitnehmer
Die lohnsteuerliche Behandlung der Überlassung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs an Arbeitnehmer ist in § 8 Absatz 2 Satz 2 bis 5 EStG sowie R 8.1 Absatz 9 und 10 LStR geregelt. Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird ergänzend zu Zweifelsfragen wie folgt Stellung genommen:
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1. | Allgemeine
Hinweise |
2. | Pauschale
Nutzungswertmethode |
2.1 | Begrenzung des pauschalen
Nutzungswerts |
2.2 | Dienstliche Fahrten von und
zur Wohnung |
2.3 | Fahrten zwischen Wohnung und
erster Tätigkeitsstätte |
2.4 | Fahrzeugpool |
2.5 | Fahrzeugwechsel |
2.6 | Gelegentliche
Überlassung |
2.7 | Listenpreis |
2.8 | Nutzungsverbot |
2.9 | Park and ride |
2.10 | Überlassung an mehrere
Arbeitnehmer |
2.11 | Überlassung mehrerer
Kraftfahrzeuge |
3. |
Individuelle Nutzungswertmethode |
3.1 | Einheitliches Verfahren der
individuellen Nutzungswertermittlung |
3.2 | Elektronisches
Fahrtenbuch |
3.3 | Erleichterungen bei der
Führung eines Fahrtenbuchs |
3.4 | Ermittlung des vorläufigen
Nutzungswerts |
3.5 | Gesamtkosten |
3.6 | Leerfahrten |
3.7 | Sicherheitsgeschützte
Kraftfahrzeuge |
3.8 | Überlassung mehrerer
Kraftfahrzeuge |
3.9 | Umwegstrecken wegen
Sicherheitsgefährdung |
4. | Wechsel
der Bewertungsmethode |
5. |
Fahrergestellung |
6. |
Familienheimfahrten |
Bei Überlassung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs an Arbeitnehmer gelten die Regelungen zu Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, für Fahrten von der Wohnung zu einem Sammelpunkt oder zu einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet im Sinne des