Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BGH Urteil v. - KZR 48/15

Gesetze: § 18 Abs 1 GWB, § 19 Abs 2 Nr 1 GWB, § 20 Abs 1 GWB, § 33 Abs 1 GWB

Wettbewerbsbeschränkung: Kontrahierungszwang des Generalimporteurs von Kraftfahrzeugen mit Vertragswerkstätten

Tatbestand

Die Beklagte ist die Generalimporteurin für Fahrzeuge der Marken Jaguar und Land Rover in Deutschland. Die Klägerin, die in Waldkraiburg ein Autohaus betreibt, war Vertragshändlerin und Servicebetrieb für beide Marken. Sie erhielt aufgrund von Händler- und Serviceverträgen, die die Parteien mit Wirkung zum 1. Oktober 2003 schlossen, die Stellung eines "autorisierten Händlers" sowie eines "autorisierten Jaguar Service Betriebes" bzw. eines "autorisierten Land Rover Service Betriebes".

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2018:230118UKZR48.15.0

Fundstelle(n):
QAAAG-81128

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank