Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
BMF - IV A 4 - S 1450/17/10001 BStBl 2018 I S.
614
Einordnung in Größenklassen gem. § 3 BpO 2000; Festlegung neuer Abgrenzungsmerkmale zum
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gelten für die Einordnung in Größenklassen gem. § 3 BpO 2000 ab die in der Anlage aufgeführten neuen Abgrenzungsmerkmale sowie die meinem (BStBl 2012 I S. 492) angefügte Zuordnungstabelle.
Die Merkmale sind erst nach Aufstellung der Betriebskartei anzuwenden.
Anlage
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Einheitliche
Abgrenzungsmerkmale für den 23. Prüfungsturnus ( ) | ||||
BETRIEBSART | BETRIEBSMERKMALE in € | G-Betriebe € | M-Betriebe € | K-Betriebe € |
über | ||||
Handelsbetriebe (H) | Umsatzerlöse
oder steuerlicher Gewinn über | 8.600.000 335.000 | 1.100.000 68.000 | 210.000 44.000 |
Fertigungsbetriebe (F) | Umsatzerlöse
oder steuerlicher Gewinn über | 5.200.000 300.000 | 610.000 68.000 | 210.000 44.000 |
Freie
Berufe (FB) | Umsatzerlöse
oder steuerlicher Gewinn über | 5.600.000 700.000 | 990.000 165.000 | 210.000 44.000 |
Andere
Leistungsbetriebe (AL) | Umsatzerlöse
oder steuerlicher Gewinn über | 6.700.000 400.000 | 910.000 77.000 | 210.000 44.000 |
Kreditinstitute (K) | Aktivvermögen
oder steuerlicher Gewinn über | 175.000.000 670.000 | 42.000.000 230.000 | 13.000.000 57.000 |
Versicherungsunternehmen Pensionskassen (V... | ||||