Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BMF - IV A 4 - S 1450/17/10001 BStBl 2018 I S. 614

Einordnung in Größenklassen gem. § 3 BpO 2000; Festlegung neuer Abgrenzungsmerkmale zum

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gelten für die Einordnung in Größenklassen gem. § 3 BpO 2000 ab die in der Anlage aufgeführten neuen Abgrenzungsmerkmale sowie die meinem (BStBl 2012 I S. 492) angefügte Zuordnungstabelle.

Die Merkmale sind erst nach Aufstellung der Betriebskartei anzuwenden.

Anlage

Tabelle in neuem Fenster öffnen
Einheitliche Abgrenzungsmerkmale
für den 23. Prüfungsturnus ( )
BETRIEBSART
BETRIEBSMERKMALE
in €
G-Betriebe
M-Betriebe
K-Betriebe
über
Handelsbetriebe
(H)
Umsatzerlöse oder
steuerlicher Gewinn über
8.600.000
335.000
1.100.000
68.000
210.000
44.000
Fertigungsbetriebe
(F)
Umsatzerlöse oder
steuerlicher Gewinn über
5.200.000
300.000
610.000
68.000
210.000
44.000
Freie Berufe
(FB)
Umsatzerlöse oder
steuerlicher Gewinn über
5.600.000
700.000
990.000
165.000
210.000
44.000
Andere Leistungsbetriebe
(AL)
Umsatzerlöse oder
steuerlicher Gewinn über
6.700.000
400.000
910.000
77.000
210.000
44.000
Kreditinstitute
(K)
Aktivvermögen oder
steuerlicher Gewinn über
175.000.000
670.000
42.000.000
230.000
13.000.000
57.000
Versicherungsunternehmen Pensionskassen (V...

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank