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BAG Beschluss v. - 7 ABR 21/16

Gesetze: § 19 Abs 1 BetrVG, § 19 Abs 2 S 1 BetrVG

Betriebsratswahl - Anfechtung - Gemeinschaftsbetrieb

Leitsatz

Ein Arbeitgeber ist berechtigt, die ausschließlich für seine Arbeitnehmerschaft durchgeführte Betriebsratswahl auch dann allein anzufechten, wenn er die Anfechtung darauf stützt, dass ein einheitlicher Betriebsrat für einen mit einem anderen Unternehmen geführten Gemeinschaftsbetrieb hätte gewählt werden müssen. Die Wahl muss nicht von allen an dem behaupteten Gemeinschaftsbetrieb beteiligten Arbeitgebern gemeinsam angefochten werden.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2018:160118.B.7ABR21.16.0

Fundstelle(n):
BB 2018 S. 1075 Nr. 19
BB 2018 S. 1597 Nr. 27
DB 2018 S. 7 Nr. 18
NJW 2018 S. 10 Nr. 22
ZIP 2018 S. 1706 Nr. 35
QAAAG-81689

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