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BSG Beschluss v. - B 9 V 91/16 B

Gesetze: § 160a Abs 5 SGG, § 160 Abs 2 Nr 3 SGG, § 136 Abs 1 Nr 6 SGG, § 153 Abs 2 SGG, § 202 S 1 SGG, § 411 Abs 3 S 1 ZPO, § 547 Nr 6 ZPO

Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - absoluter Revisionsgrund - unzureichende Begründung der Entscheidung - Fehlen jeglicher Beweiswürdigung - mündliche Erläuterung eines Gutachtens in der mündlichen Verhandlung - vollwertige Beweisaufnahme - Pflicht zur Darstellung einer Beweiswürdigung im Urteil - Zurückverweisung

Leitsatz

1. Die mündliche Erläuterung eines Gutachtens in der mündlichen Verhandlung kann eine vollwertige Beweisaufnahme darstellen.

2. Das vollständige Fehlen der erforderlichen Beweiswürdigung macht die Urteilsgründe in einem Ausmaß mangelhaft, das dem vollständigen Fehlen von Gründen gleichsteht.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2018:150318BB9V9116B0

Fundstelle(n):
EAAAG-81709

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