Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - absoluter Revisionsgrund - unzureichende Begründung der Entscheidung - Fehlen jeglicher Beweiswürdigung - mündliche Erläuterung eines Gutachtens in der mündlichen Verhandlung - vollwertige Beweisaufnahme - Pflicht zur Darstellung einer Beweiswürdigung im Urteil - Zurückverweisung
Leitsatz
1. Die mündliche Erläuterung eines Gutachtens in der mündlichen Verhandlung kann eine vollwertige Beweisaufnahme darstellen.
2. Das vollständige Fehlen der erforderlichen Beweiswürdigung macht die Urteilsgründe in einem Ausmaß mangelhaft, das dem vollständigen Fehlen von Gründen gleichsteht.