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BFH Beschluss v. - XI B 129/17

Gesetze: FGO § 44 Abs. 2; UStG § 2 Abs. 2 Nr. 2; BGB § 426;

Isolierte Anfechtung der Einspruchsentscheidung nur ausnahmsweise zulässig; Innenausgleich bei umsatzsteuerrechtlicher Organschaft

Leitsatz

1. NV: Ein auf die Aufhebung der Einspruchsentscheidung beschränkter Klageantrag kommt im Anwendungsbereich des § 44 Abs. 2 FGO nur in Betracht, soweit ein besonderes rechtliches Interesse des Klägers an der Wiederholung des Vorverfahrens besteht.

2. NV: Bei einer umsatzsteuerrechtlichen Organschaft hat im Innenverhältnis entsprechend § 426 BGB derjenige Beteiligte am Organkreis, aus dessen Umsätzen die an das FA zu zahlende Umsatzsteuer herrührt, die Steuerlast zu tragen.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2018:B.200218.XIB129.17.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2018 S. 641 Nr. 6
UAAAG-81721

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