Isolierte Anfechtung der Einspruchsentscheidung nur ausnahmsweise zulässig; Innenausgleich bei umsatzsteuerrechtlicher Organschaft
Leitsatz
1. NV: Ein auf die Aufhebung der Einspruchsentscheidung beschränkter Klageantrag kommt im Anwendungsbereich des § 44 Abs. 2 FGO nur in Betracht, soweit ein besonderes rechtliches Interesse des Klägers an der Wiederholung des Vorverfahrens besteht.
2. NV: Bei einer umsatzsteuerrechtlichen Organschaft hat im Innenverhältnis entsprechend § 426 BGB derjenige Beteiligte am Organkreis, aus dessen Umsätzen die an das FA zu zahlende Umsatzsteuer herrührt, die Steuerlast zu tragen.