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BAG Urteil v. - 9 AZR 200/17

Gesetze: § 7 Abs 3 BUrlG, § 1 BUrlG, § 7 Abs 4 BUrlG, § 7 Abs 3 S 3 BUrlG, § 7 Abs 3 S 2 BUrlG, § 5 Abs 2 BUrlG, § 5 Abs 1 BUrlG, § 17 Abs 1 S 1 BEEG

Rundung von Bruchteilen von Urlaubstagen - Streitgegenstand bei einem Abgeltungsverlangen

Leitsatz

1. Verlangt ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber, nicht genommenen Urlaub abzugelten, der aus mehreren Kalenderjahren stammt, bildet das Abgeltungsverlangen hinsichtlich eines jeden einzelnen Urlaubsjahres einen eigenen Streitgegenstand.

2. Hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub, der weniger als einen halben Urlaubstag beträgt, ist der Anspruch weder auf volle Urlaubstage auf- noch auf volle Urlaubstage abzurunden, sofern nicht gesetzliche, tarif- oder arbeitsvertragliche Bestimmungen Abweichendes regeln. Es verbleibt bei dem Anspruch auf den bruchteiligen Urlaubstag.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2018:230118.U.9AZR200.17.0

Fundstelle(n):
BB 2018 S. 1075 Nr. 19
DB 2018 S. 7 Nr. 18
NJW 2018 S. 10 Nr. 22
NJW 2018 S. 1899 Nr. 26
ZIP 2018 S. 1852 Nr. 38
QAAAG-81984

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